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Bild Weissensee im Sommer

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Allgemeines

Übernachtungszuschlag

Dieser gilt für einen Aufenthalt von bis zu 2 Nächten und beträgt Euro 10,00 pro Zimmer.


Haustiere

Sind willkommen aber nicht in allen Einheiten, wir bitten um Anfrage. Bei Haustieren verrechnen wir die doppelte Endreinigung.

An- und Abreise

Planen Sie an Ihrem Anreisetag mit ein, dass wir Ihr Zimmer ab 15.00 Uhr für Sie bereit haben. Am Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer bis 10.00 Uhr freizumachen. Bei verspäteter An- bzw. Abreise oder vorzeitiger Abreise wird der Zimmerpreis verrechnet. Sollten sie nach 18:00 Uhr anreisen geben sie uns bescheid.

Zahlungsbedingungen

Gerne können Sie Ihren Urlaub in bar oder auch von zu Hause aus mittels Überweisung (achten Sie dabei auf den Zusatz "spesenfrei für den Empfänger") bezahlen.

Stornokosten

Grundsätzlich gelten die Österr. Hotelvertragsbedingungen. Bis 3 Monate vor Anreise kostenlos. 3- 1 Monate vor Anreise: 40% des gesamten gebuchten Arrangementpreises 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise: 70% des gesamten gebuchten Arrangementpreises 1 Woche oder weniger vor Anreise: 90% des gesamten gebuchten Arrangementpreises.


Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseausfallsversicherung, die Sie direkt bei uns abschließen können. Durch diese Reiseausfallsgarantie sind Sie finanziell geschützt und können Ihre Buchung aus wichtigen Gründen jederzeit annullieren.

Wichtige Gründe sind: Krankheit oder Unfall eines Reiseteilnehmers, Todesfall in der Familie, Feuersbrunst oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die Sie selbst betreffen.

 

Österreichische Hotelvertragsbedingungen

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

(2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

(5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.

(6) Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB). Bei den in den Ziffern 1, 2, und 5 angeführten Stornobedingungen handelt es sich um eine unverbindliche Verbandsempfehlung im Sinne der §§ 31ff Kartellgesetz, welche zu 26 Kt 79/03 beim OLG Wien als Kartellgericht angezeigt wurde.


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